Kanzlei PBD Rechtsanwälte

Erbscheinsverfahren

Durch einen Erbschein kann der Nachweis der Erbschaft geführt werden. Ein solcher Erbschein weist aus, wer zu welchem Anteil Erbe geworden ist und ob Beschränkungen, wie etwa die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder der Vor- und Nacherbschaft, vorliegen.

Der Nachweis der Erbschaft ist allerdings nicht zwingend durch einen Erbschein zu führen. Gerade dann, wenn ein notarielles Testament vorliegt und keine Zweifel daran bestehen, dass dieses Testament nicht widerrufen wurde, ist ein Erbschein nicht zusätzlich notwendig.

In allen anderen Fällen, also insbesondere dann, wenn die Erbenstellung auf gesetzlicher Erbfolge beruht oder nur ein handschriftliches Testament durch den Erblasser errichtet wurde, ist es meistens ratsam, einen Erbschein zu beantragen. Dieser wird benötigt, um Informationen über den Nachlass einzuholen, also auch Banken, Versicherungen, etc. um Auskünfte zum vorhandenen Nachlass zu bitten. Auch ist es erforderlich, einen Erbschein zu beantragen, um Vermögenswerte auf den eigenen Namen umschreiben zu lassen und darüber verfügen zu können. Die Anwaltskanzlei Dr. Plass, Borchert und Dr. Dreissigacker steht Ihnen beim Beantragen eines Erbscheins und dem Nachweis der Erbschaft, sowie allen Fragen rund um das Thema Erbrecht in Wiesbaden zur Seite.

Erbscheinsverfahren in Wiesbaden

Ein Erbscheinsverfahren kann auch dann sinnvoll sein, wenn Streit über die Erbenstellung oder quotale Beteiligung am Nachlass besteht. In diesem Fall kann die streitige Frage, wer Erbe geworden ist, entweder durch Feststellungsklage oder durch ein Erbscheinsverfahren geklärt werden, wobei ein Erbschein nicht in Rechtskraft wächst und theoretisch auch später wieder eingezogen werden kann, wenn er sich als unwahr erweist.

Ein Erbscheinsantrag kann von den Beteiligten selbst, durch einen Anwalt für Erbrecht oder durch einen Notar bei Gericht eingereicht werden. Da die Angaben jedoch an Eides statt zu versichern sind, muss die antragstellende Partei bei der eigenen Beantragung oder Beantragung durch einen Rechtsanwalt nochmals beim Nachlassgericht vorsprechen und eine entsprechende eidesstattliche Versicherung abgeben. Als Experten in Wiesbaden für Erbrecht beraten wir Sie gerne bei einem Erbscheinsantrag.

Stets dann, wenn Streit über die Erbenstellung oder die wertmäßige Beteiligung besteht, wenn sich also bereits abzeichnet, dass andere Personen gegen den Erbscheinsantrag vorgehen werden, ist die Vertretung durch einen Anwalt für Erbrecht im Erbscheinsverfahren wichtig, um die eigene Rechtsposition nicht zu gefährden. Die Anwälte Dr. Dreissigacker und Dr. Plass der Anwaltskanzlei Dr. Plass, Borchert, Dr. Dreissigacker in Wiesbaden verfügen über langjährige Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Erbrechts und geleiten Sie sicher durch Ihr Erbscheinsverfahren.