Kanzlei PBD Ehescheidung und Trennung

Ehescheidung und Trennung

Nach einer Trennung eines Ehepaares vergeht nach dem Willen des Gesetzgebers mindestens ein Jahr (sogenanntes Trennungsjahr), bis die Ehescheidung beantragt werden kann. Auch in diesem Trennungsjahr ergeben sich vielfach juristische Fragen, die miteinander geklärt werden müssen.

Etwa die Fragen, wer in der gemeinsamen Wohnung verbleibt, bei wem die Kinder künftig leben, welchem Ehegatten Unterhaltsansprüche zustehen etc. sind Themen, die bereits in unmittelbarem Zusammenhang mit der Trennung entstehen. Es ist daher für beide Ehepartner sinnvoll, sich den Rat eines Anwaltes für Trennungen einzuholen, der zusätzlich Erfahrung als Anwalt für Familienrecht mitbringt.

Eine passende Anwaltskanzlei kann dem jeweiligen Ehepartner einen Überblick über die nun aufkommenden Problempunkte verschaffen. Auch kann ein solcher spezialisierter Anwalt für Trennungen Ratschläge erteilen, wie man sich während des Trennungsjahres und danach am klügsten verhält, um weder Konflikte zu schüren, noch seine eigenen Ansprüche zu verlieren oder seine Rechtsposition zu verschlechtern.

Als Scheidungsanwälte in Wiesbaden sind die Anwälte Dr. Plass und Dr. Dreissigacker der Anwaltskanzlei Dr. Plass, Borchert, Dr. Dreissigacker seit vielen Jahren versiert in der Beratung von Trennungspaaren und wirken gemeinsam mit Ihnen darauf hin, dass Ihre Trennung nicht zu einem hochkonflikthaften Streit eskaliert.

Die Anwaltskanzlei Dr. Plass, Borchert, Dr. Dreissigacker gehört zu den führenden familienrechtlichen Kanzleien für Trennungen und Scheidungen in Wiesbaden. Wir begleiten Sie mit der nötigen Empathie und jahrelangen Erfahrung durch diese Zeit und beraten Sie umfassend über die Folgen Ihrer Trennung und Ihre Ansprüche.

Ehescheidung

Ist das Trennungsjahr vorüber und haben sich die Eheleute während dieses Trennungsjahres nicht wieder einander angenähert, besteht die Möglichkeit, das Scheidungsverfahren durchzuführen, wobei gesetzlich vermutet wird, dass die Ehe gescheitert ist, wenn das Trennungsjahr verstrichen ist und beide Ehepartner der Scheidung zustimmen. Ist seit der Trennung bereits ein Zeitraum von drei Jahren verstrichen, wird das Scheitern der Ehe unwiderleglich vermutet, auch dann, wenn nicht beide Ehepartner der Ehescheidung zustimmen.

Der Scheidungsantrag muss durch einen Anwalt bei Gericht gestellt werden. Sind alle sonstigen Punkte zwischen den Eheleuten geklärt und besteht kein weiterer Streit, benötigt nur derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Scheidungsanwalt. Sofern der andere Ehepartner der Ehescheidung zustimmt, kann er sich selbst vertreten. Immer dann, wenn hohe Vermögenswerte vorhanden sind oder sonstige Fragen, etwa Fragen des Unterhaltes, Zugewinnausgleichs oder Versorgungsausgleichs streitig werden könnten, macht es jedoch Sinn, wenn beide Ehegatten anwaltlich im Scheidungsverfahren vertreten sind.

Spätestens mit dem Ehescheidungsverfahren sind nun auch die Fragen der Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens, des Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleichs zu thematisieren, falls es hier Regelungsbedarf gibt.

Scheidungsanwalt in Wiesbaden

Die Scheidungsanwälte Dr. Dreissigacker und Dr. Plass der Anwaltskanzlei Dr. Plass, Borchert, Dr. Dreissigacker in Wiesbaden stehen Ihnen in jedem Stadium für Ihre familienrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung und begleiten Sie umfassend auf dem Weg von Ihrer Trennung bis zum Ehescheidungsverfahren. Bei Scheidungen sind wir in Wiesbaden der richtige Ansprechpartner.