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Vermögensauseinandersetzung

Anlässlich einer Trennung oder Ehescheidung stellt sich häufig die Frage, was mit gemeinsamem Vermögen passiert. Oftmals besitzen die Ehepartner eine gemeinsame Immobilie, gemeinsame Konten, mitunter auch gemeinsame Firmen oder haben zusammen Verbindlichkeiten aufgenommen.

Die Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung, also die Frage, wie Ehegatten ihr gemeinsames Vermögen teilen, ist daher ein zentrales Thema bei vielen Trennungen. Die Anwaltskanzlei Dr. Plass, Borchert, Dr. Dreissigacker hat ihren Schwerpunkt im Bereich der ehelichen Güter- und Vermögensauseinandersetzung und begleitet Sie mit juristischer Expertise und Erfahrung auf Ihrem Weg.

Aufteilung des Vermögens bei Scheidung

Die Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung ist nicht gleichzusetzen mit dem Zugewinnausgleich. Unabhängig von der güterrechtlichen Lösung der Ehe kann daneben noch ein weiterer Anspruch auf Vermögensauseinandersetzung bestehen, an dem in der Regel beide Ehepartner ein Interesse haben, da die Beibehaltung der gemeinsamen Vermögensverhältnisse oft sehr konfliktbelastet und daher nicht wünschenswert ist.

Gerade bei Immobilien entsteht dabei vielfach Streit, wenn etwa ein Ehepartner während der Ehezeit höhere Zahlungen oder auch Eigenleistungen für eine Immobilie erbracht hat und deshalb einen höheren Anteil des gemeinsamen Verkaufserlöses beansprucht.
Wird die Immobilie nicht veräußert, führt hingegen die Frage, wer das bislang gemeinsam bewohnte Familienheim behalten darf, zu Unstimmigkeiten, ebenso wie die Konsequenzen daraus, zum Beispiel, ob derjenige, der in der Immobilie verbleibt, dem anderen Nutzungsentschädigung zahlen oder die verbleibenden Verbindlichkeiten alleinig übernehmen muss.

Auch gemeinsame Konten sind vermehrt Gegenstand bei Vermögensauseinandersetzungen nach einer Scheidung. Probleme können hier insbesondere entstehen, wenn ein Ehepartner das gesamte Guthaben abhebt oder gar den Kreditrahmen ausreizt und das Konto ins Minus führt.

Anwalt für Vermögens­auseinandersetzung

Aufgrund der Komplexität dieser Fragen ist oft der Rat eines Anwaltes für Familienrecht unerlässlich. Die Anwaltskanzlei Dr. Plass, Borchert, Dr. Dreissigacker ist spezialisiert auf dieses Themengebiet. Sowohl Dr. Laura Dreissigacker als auch Dr. Manfred Plass verfügen über langjährige Erfahrung darin, Gesamtlösungen für die Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung sowie sämtliche sonstigen streitigen Punkte zwischen den Ehepartnern zu finden. Wir stehen Ihnen nicht nur mit juristischer Fachkenntnis, sondern mit der gerade bei der Vermögensauseinandersetzung nötigen Kreativität und Erfahrung gerne zur Seite. Dabei steht, wann immer möglich, eine außergerichtliche Einigung im Fokus unserer anwaltlichen Beratung. Wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen jedoch auch mit Nachdruck im gerichtlichen Verfahren.